
Gemeinde Kleinzell/Stangl
Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld informiert, dass die Pegelstände in vielen Flüssen und Bächen unseres Bezirks – Traisen, Gölsen und Zubringer – derzeit sehr niedrig sind. Diese Situation stellt eine ernsthafte Belastung für die Gewässerökologie dar.
Wichtige Hinweise für die Bevölkerung für den Halbach und seine Zubringer:
- Wasserentnahmen aus Fließgewässern sind – wenn überhaupt – ausnahmslos nur auf Grund bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen im Sinne des § 9 Wasserrechtsgesetzes 1959 zulässig.
- Das unerlaubte Entnehmen von Wasser aus dem Halbach und seinen Zubringern - etwa mit Pumpen zur Bewässerung - ist strafbar und kann mit Geldstrafen bis zu € 14.530 geahndet werden.
- Es ergeht daher der dringende Appell, etwaige Wasserentnahmen einzustellen und damit Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.
Der Gemeingebrauch wie z. B Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen und Schöpfen von Hand ist selbstverständlich weiterhin erlaubt.
Vielen Dank für die Unterstützung im Sinne des Schutzes unserer Bäche!