Registrierungs- und Meldepflicht bei privater Tierhaltung


Wer Schafe, Ziegen, Schweine und Minischweine, Bienen, Geflügel, Neuweltkameliden, Pferde und Esel, Mast- und Zuchtkaninchen sowie Farmwild hält, muss diese nach dem Tierseuchengesetz bzw. der Geflügelpest-Verordnung im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) hier online registrieren.
Die Haltung von Geflügel, Pferden und Esel, Neuweltkameliden, Farmwild sowie Mast- und Zuchtkaninchen ist zusätzlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Für die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde kann das Online-Formular auf der Homepage der NÖ Landesregierung verwendet werden.

Die Pflicht zur Registrierung und Meldung besteht selbst bei Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Veterinärwesen, Tel. 02742/9005-9005.

Rechtsgrundlagen:
§ 4 Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
§ 8a Tierseuchengesetz – TSG